Wissenswertes über:
Anforderungen für mobile LKW-Waschanlagen | STARK Reinigungsgeräte GmbH
Anforderungen für mobile LKW-Waschanlagen
Technische Voraussetzungen
Für den Betrieb mobiler LKW-Waschanlagen sind bestimmte technische Voraussetzungen zu erfüllen:
- Stromversorgung: Ein Elektroanschluss von 400V und 16A mit einer Leistung von 1,5 kW ist erforderlich.
- Wasserversorgung: Ein Wasseranschluss mit einem 1/2-Zoll-Anschluss wird benötigt.
- Platzbedarf: Die Anlage sollte auf einem ausreichend großen zugelassenen Außenwaschplatz / Waschhalle, ebenen und befestigten Untergrund betrioeben werden, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
- Materialbeschaffenheit: Rahmenkonstruktionen aus leichtem und witterungsbeständigem Aluminium erhöhen die Langlebigkeit und erleichtern die Handhabung der Anlage.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Beim Einsatz mobiler LKW-Waschanlagen sind folgende rechtliche Aspekte zu berücksichtigen:
- Behördliche Genehmigungen: Vor Inbetriebnahme ist es essenziell, die örtlichen behördlichen Vorschriften zu prüfen und wenn nötig entsprechende Genehmigungen einzuholen.
- Umweltschutzauflagen: Es müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbelastungen beachtet werden und die gesetztlichen Auflagen erfüllt werden.
- Arbeitsschutz: Die Einhaltung von Sicherheitsstandards zum Schutz der Bediener und Dritter ist unerlässlich.
Empfehlungen für den Betrieb
Für einen effizienten und sicheren Betrieb mobiler LKW-Waschanlagen empfehlen wir:
- Regelmäßige Wartung: Durch kontinuierliche Inspektionen und Wartungsarbeiten wird die Langlebigkeit und Funktionalität der Anlage sichergestellt.
- Schulung / Einweisung des Personals: Gut geschultes Personal kann die Anlage optimal bedienen und potenzielle Gefahren minimieren.
- Flexibilität im Einsatz: Mobile Waschanlagen ermöglichen die Reinigung an verschiedenen zugelassenen Waschplätzen (z.B. drinnen oder draußen) , was besonders für Unternehmen mit wechselnden Einsatzorten vorteilhaft ist.
Bitte beachten Sie: Für den Betrieb von Reinigungsgeräten gelten bestimmte gesetzliche Auflagen. Wir empfehlen, sich vorab bei der zuständigen Behörde zu informieren. Unsere Angaben sind daher ohne Gewähr.